Standard ISPM 15
Die Paletten wie auch die übrigen Holzverpackungsmaterialen, werden aus frischem Holz produziert. Ohne spezielle Bearbeitung ist es schwierig, die schädlichen Organismen, die im Holz enthalten sind, zu entfernen oder zu zerstören. Deshalb besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Organismen im Holz vermehren. Im März 2002 wurde der sanitaere und phytosanitäre Standard ISPM 15 «Richtlinien für Holzverpackungen im internationalen Handel» entwickelt und übernommen.
Gemäß den Anforderungen des Standards ISPM 15 sollen Holzverpackungen und Ausbaumaterialien ohne Rinde, Holzschädlinge und Wurmlöcher sein und deshalb einer entsprechenden Behandlung unterzogen werden.

Vom Standard ISPM 15 sind die folgende Massnahmen vorgesehen:
- 1. Das Kammertrocknen
- 2. Die thermische Bearbeitung
- 3. Das Begasen der Holzpackmaterialien mit bromhaltigem Methyl.
Die angewandten Verfahren der thermischen Bearbeitung des Holzes und des Kammertrocknens entspricht den Richtlinien, die heute in der Mehrheit der Länder gültig sind.
Die Begasensmethode mit dem bromhaltigen Methyl ist nicht stark verbreitet, und in einer Reihe von den Ländern ist sie ganz untersagt.
Nach den Forderungen des Standards ISPM 15 sollen spezielle Symbole/Markierungen auf den Holzverpackungsmaterialien angebracht sein, anhand derer die erfolgte Behandlung ersichtlich wird.
Diese Zeichen sollen auf jedes Stück des Packmaterials aufgetragen sein.
In Russland, ungeachtet der Abwesenheit des Standards ISPM 15, wird die phytosanitäre Kontrolle auch nicht weniger streng als in EU durchgeführt.
Unser Produktionsbetrieb setzt den vollen Zyklus der phytosanitären Bearbeitung nach dem Standard ISPM 15 mit Hilfe der Methode des Kammertrocknens um.
Fünf Trockenkammern, mit modernster Technik und verschiedenen Steuerungen des Trocknens ausgestattet, erlauben den Durchlauf von 1000 Paletten bei einer Temperatur von plus 60C.





